Mit Auslaufen der auf § 28a Absatz 10 des Infektionsschutzgesetzes gestützten Übergangsregelung am 2. April 2022 wurde am 1. April 2022 die grundlegend überarbeitete 12. CoronaVO neu erlassen und, da damit auch die Rechtsgrundlage für die Regelungen der CoronaVO entfällt, eine Verordnung zur Aufhebung der CoronaVO Sport notverkündet. Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO und der Aufhebung der bisherigen CoronaVO Sport zum 3. April 2022 entfallen seit Sonntag, 3. April 2022 alle bisherigen für die Sportausübung bedeutsamen Maßgaben und Einschränkungen. Insbesondere gibt es künftig keine Zutrittsbeschränkungen mehr für den Zutritt zu Sportanlagen und Sportstätten. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport möchte darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).